Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Art der Tätigkeit

Die gewerbliche Tätigkeit umfasst die Vermittlung von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern, Gewerbeobjekten, sowie die Vermietung von Wohnungs- und Gewerberäumen.
Die Angaben und bereitgestellte Unterlagen zu Objekten basieren auf Informationen von Dritten. Beigestellte Informationen werden nach besten Wissen überprüft, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Irrtum sowie Zwischenverkauf /Zwischenvermietung bleiben unter Vorbehalt.

§ 2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendige Daten entsprechend der Datenschutzvereinbarung gespeichert werden dürfen.

§ 3 Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten der Firma Sebastian Burkhardt Immobilien Gebrauch machen. Dies trifft insbesondere auch dann zu, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots – per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.

§ 4 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Dies trifft ebenfalls zu, wenn die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.
Die Provision ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.

Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Provision. Sofern weder eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen noch eine Provision im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 5 AGB. Bei Geschäftskauf und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.

Die Provision ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 5 Höhe der Provision

1. Kauf von Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen (laut Neuregelung vom 23.12.2020): Die Provision beträgt 7,14 % des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hiervon entfallen 50 % auf den Verkäufer und 50 % auf den Käufer. Der Käufer wird erst zur Zahlung seines Provision-Anteils aufgefordert, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat.

2. Kauf von gewerblichen Immobilien, Anlageimmobilien (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser), gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke: Die Provision beträgt für den Käufer 7,14 % des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer es wurde eine andere Regelung vereinbart.
3. Bei Vermietung von Wohnraum ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Provision in Höhe von 2,38 % der Nettokaltmiete inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, außer es wurde eine andere Regelung vereinbart.
4. Bei Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Provision in Höhe von 3,57 % der Nettokaltmiete inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, außer es wurde eine andere Regelung vereinbart.

§ 6 Doppeltätigkeit

Die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.

§ 6 Verweispflicht

Eine durch die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 7 Mitteilungs- und Auskunftspflicht

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariell beurkundeten Kaufvertrages oder eines Mietvertrages. In jedem Fall wird der Auftraggeber der Firma Sebastian Burkhardt Immobilien unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis oder die vereinbarte Miete mitteilen. Auf Anforderung wird er der Firma Sebastian Burkhardt Immobilien eine Ablichtung des Kauf- oder Mietvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien, Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Die Bevollmächtigung gilt analog auch für die Einsichtnahme des Mietvertrages beim Vertragspartner. Die Firma Sebastian Burkhardt Immobilien macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.

§ 8 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ursprungsgeschäft abgeschlossen werden. Als Folgegeschäft wird dabei eine Erweiterung oder Veränderung des Ursprungsgeschäftes betrachtet.

§ 9 Vertraulichkeit

Alle Informationen und Angebote ist ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung der Firma Sebastian Burkhardt Immobilien ist unzulässig. Sollte aufgrund der Weitergabe von Informationen ein Vertrag zustande kommen, zieht sich ein Schadenersatz gemäß § 5 AGB nach sich.

§ 10 Verzug

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklerprovision in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.a. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Es wird eine Mahngebühr von 7,50 Euro erhoben.

§ 11 Haftungsregelung der AGB

Eine Haftung erfolgt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bereitgestellte Informationen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Auftraggebers, eine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgt hierfür nicht. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.

§ 12 Nebenabreden

Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen eines Angebotes bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform.

$ 13 ONLINE STREITBEILEGUNG

Falls Sie einen Vertrag mit Sebastian Burkhardt Immobilien als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen haben, können Sie im Streitfalle Ihre Beschwerde per E-Mail an makler@sebastian-burkhardt.de richten.

Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt und Sinn der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung hat.

Wenn Bestimmungen dieser AGB der (auch ergänzenden) Auslegung bedürfen, so soll diese (auch ergänzende) Auslegung so erfolgen, dass dem Geiste, Inhalt und Zweck dieser AGB Rechnung getragen wird. Maßgeblich soll derjenige Regelungsgehalt sein, den die Parteien festgelegt hätten, wenn sie die Auslegungsbedürftigkeit oder Lückenhaftigkeit des Vertrags erkannt hätten.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand lautet Ilmenau. Es gilt deutsches Recht.